Abzüge von Versicherung sind rechtswidrig: Kunden winken jetzt Rückzahlungen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat geurteilt: Die Stornoabzüge der Debeka Lebensversicherung sind unzulässig. Betroffene Kunden können nun auf Rückza…
Hier finden Sie den kompletten Artikel: